FAIRER HANDEL
Fair Trade-Kriterien

FAIRER HANDEL
Fairer Handel, konkret vereinbart
CONTIGO schließt mit allen Produzenten einen Grundsatzvertrag, der die Rechte und Pflichten beider Seiten regelt:
CONTIGO verpflichtet sich vertraglich:
- zu einer fairen und angemessenen Preiszahlung an die Erzeuger,
- zur Vorfinanzierung (50% Anzahlung bei Bestellung),
- zu langfristigen Handelskontrakten,
- zu kostenlosen Beratungsleistungen für Kleinproduzenten,
- zur Transparenz der Handelswege und der Preisbildung.
Unsere Partner in Übersee verpflichten sich vertraglich:
- zur Ächtung illegaler Kinderarbeit,
- zur Ablehnung von Diskriminierung (wg. Rasse, Hautfarbe, Geschlecht oder politischer Meinung),
- zu angemessenen Lohnzahlungen an alle Mitglieder oder Mitarbeiter,
- zu menschenwürdigen und gesunden Arbeitsbedingungen,
- zur Transparenz und Bereitschaft zur Überprüfung.
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