Faire Geldanlage
Gute Fragen
Häufige und auch sehr wichtige Fragen rund um die Möglichkeiten der CONTIGO-Geldanlagen, die wir Ihnen hier gerne beantworten, lauten:

CONTIGO kann so hohe Zinsen anbieten, weil eine Bankfinanzierung für diesen Verwendungszweck noch teurer wäre.
Ja, Zinsen sind Einkünfte aus Kapitalvermögen und daher steuerpflichtig - unter Berücksichtigung eines Freibetrages von 801 EURO pro Anleger. Als emittierendes Unternehmen müssen wir einen Abschlag auf die Kapitalertragssteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen. Dafür erhalten Sie eine Steuerbescheinigung. Aber Sie können uns von der Einbehaltungspflicht auf Antrag freistellen (s.u.).
Ja. Dann brauchen wir keine Abschlagssumme für das Finanzamt abzurechnen, sondern zahlen die kompletten Zinsen an Sie aus.
Ohne Freistellungsauftrag müssen wir die Abschlagssteuer an das Finanzamt abführen. Darüber erhalten Sie dann eine Bescheinigung zur Verrechnung mit Ihrer Einkommenssteuererklärung.
Eigentlich nicht, weil das Geld ja unterwegs ist und arbeitet. Wir haben aber schon in Fällen von unerwarteten Lebensituationen versucht, die Anlagesumme vorfristig zurückzuzahlen, wenn es unsere Liquidität zuließ. Wir versuchen in solchen Fällen immer gerne zu helfen, aber einen förmlichen Anspruch darauf kann es nicht geben.
Sie fordern telefonisch, per Brief oder E-Mail unsere Emissionsunterlagen an. Diese bestehen aus einem Emissionsprospekt (mit Bilanzen und Ertragsverläufen der letzten Jahre, der Unternehmensplanung für die kommenden Jahre und weiteren Firmendaten) und einem Zeichnungsschein. Auf dem Zeichnungsschein sind alle verfügbaren Modelle aufgeführt. Natürlich sind wir jederzeit gerne für weitere Fragen da.
Achtung: Wir haben aus kaufmännischen und aus Vorsichtsgründen die
Zeichnungssumme begrenzt. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nur so viel
Kapital aufnehmen wollen, wie tatsächlich gebraucht und verwendet wird.